G-BA nimmt Liposuktion bei Lipödem ab 2026 in den Leistungskatalog der GKV auf
Liposuktion als Kassenleistung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine bedeutende Entscheidung gefasst: Voraussichtlich ab Januar 2026 kann die Liposuktion bei Lipödemen in allen Stadien der Erkrankung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden – sofern bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Die komplette Pressemitteilung können Sie hier lesen.
Konservative Therapie hat Vorrang
Trotz dieser erfreulichen Entwicklung bleibt wichtig: Die Liposuktion stellt weiterhin das letzte Mittel der Behandlung dar. Zuvor muss über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten eine konsequente konservative Therapie erfolgen, wie beispielsweise durch Kompression, Bewegungs- und Ernährungstherapie. Nur wenn diese Maßnahmen keine ausreichende Linderung der Beschwerden erzielen, kann eine Operation infrage kommen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- Mindestens sechs Monate konservative Therapie ohne bemerkbare Beschwerdelinderung
- Body-Mass-Index (BMI) unter 32
(bzw. unter 35 bei normaler Waist-to-Height-Ratio) - Keine Gewichtszunahme in den sechs Monaten vor dem geplanten Eingriff
Ablauf der Operation noch unklar
Wie genau die Operationen ab 2026 durchgeführt werden dürfen, ist derzeit noch nicht abschließend geregelt. Der G-BA wird in den kommenden Monaten weitere Details zur Umsetzung veröffentlichen – darunter auch zu den Rahmenbedingungen, unter denen die Behandlung stattfinden darf. Bis dahin bitten wir um Geduld. Sobald es neue Informationen gibt, halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Darum bin ich
hier in besten Händen!